Das Arbeitszeugnis ist für die Karriere von großer Bedeutung. Es stellt für Personalchefs die wichtigste Grundlage zur Auswahl neuer Mitarbeiter dar. Oftmals ist das Arbeitszeugnis sogar der einzige Nachweis für die erbrachten Leistungen in zurückliegenden Arbeitsverhältnissen. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass in Deutschland pro Jahr ca. 4 Millionen Arbeitszeugnisse ausgestellt werden.
Eine komplexe Rechtslage macht die korrekte Erstellung und Interpretation eines Arbeitszeugnisses jedoch zu einer Herausforderung. Denn Arbeitszeugnisse müssen einerseits wahr sein, gleichzeitig aber auch wohlwollend formuliert werden, um das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers nicht zu erschweren und ihm eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
Der Zielkonflikt zwischen Wahrheit und Wohlwollen hat im Laufe der Jahre zu einer Art Zeugnistechnik in Form einer Verschlüsselungssprache geführt. Bestimmte Aussagen werden hierbei nicht im Klartext, sondern per „Geheimcode“ verdeckt gemacht. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer besitzen nicht die Expertise zur rechtlich einwandfreien Formulierung eines Arbeitszeugnisses.
Beim Lesen und Bewerten von Arbeitszeugnissen ist also Vorsicht geboten. Nicht alles, was gut klingt, muss auch positiv gemeint sein. Mit diesem Ratgeber erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine praktische Hilfestellung, ein Arbeitszeugnis professionell und korrekt zu erstellen oder ein erhaltenes Dokument qualifiziert zu interpretieren. Der Leser erhält Antwort auf alle wichtigen Fragen und erfährt auch, wie er bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis richtig vorgeht.
Leseprobe
3. Inhalte des Arbeitszeugnisses
Der Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses richtet sich nach einem allgemeingültigen Grundschema. Dieses ist zwingend einzuhalten, da sich sonst schnell auf ein wenig fachkundig erstelltes Arbeitszeugnis schließen lässt. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte nach folgendem Grundschema erstellt werden:
• Überschrift („ Arbeitszeugnis“, „Zwischenzeugnis“)
• Einleitung
• Unternehmensbeschreibung
• Aufgaben und Tätigkeitsbeschreibung
• Leistungsbeurteilung
• Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
• Sozialverhalten
• Schlussabsatz
• Ausstellungsort, Datum und Unterschrift
3 .1 Überschrift
Das Abschlusszeugnis sollte mit einem Betreff namens „Arbeitszeugnis“ oder „Zeugnis“ beginnen. Handelt es sich um ein Zwischenzeugnis, wird die Überschrift in „Zwischenzeugnis“ abgewandelt. Überschriften wie „Beurteilung“ oder „Arbeitsbescheinigung“ sollten sowohl im Zwischen- als auch im Abschlusszeugnis dringend vermieden werden, da es sich rechtlich gesehen in solchen Fällen nicht um ein Arbeitszeugnis handelt. Darüber hinaus würden durch solche Bezeichnungen auch negative Rückschlüsse auf die beurteilte Person gezogen werden.
Eine Ausnahme in Bezug auf die Überschrift besteht für Auszubildende und Beamte. Im Abschlusszeugnis für Auszubildende sollte als Überschrift der Begriff „Ausbildungszeugnis“ gewählt werden. Im Endzeugnis für Beamte sollte als Überschrift die Bezeichnung „Dienstzeugnis“ verwendet werden.
3 .2 Einleitung
Die Einleitung eines Arbeitszeugnisses umfasst folgende Angaben:
• Vor und Nachname des Arbeitnehmers
• Akademischer Grad
• Geburtsdatum und Geburtsort (nur auf Wunsch des Arbeitnehmers)
• Eintritts und Austrittsdatum
• Dauer der Beschäftigung
• Stellen- oder Berufsbezeichnung
• Beförderungen
• Hierarchische Einordnung
• Kompetenzen
Gemäß des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (AGG) sollte der Arbeitgeber auf die Nennung von Geburtsdatum und Ort verzichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers können diese Angaben jedoch aufgenommen werden.
Durch die Nennung der Stellen- bzw. Berufsbezeichnung erhält der Betrachter direkt im ersten Satz des Zeugnisses eine Vorstellung davon, inwieweit das Profil des Bewerbers mit dem Anforderungsprofil übereinstimmt.
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Ende der Leseprobe
Eine komplexe Rechtslage macht die korrekte Erstellung und Interpretation eines Arbeitszeugnisses jedoch zu einer Herausforderung. Denn Arbeitszeugnisse müssen einerseits wahr sein, gleichzeitig aber auch wohlwollend formuliert werden, um das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers nicht zu erschweren und ihm eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
Der Zielkonflikt zwischen Wahrheit und Wohlwollen hat im Laufe der Jahre zu einer Art Zeugnistechnik in Form einer Verschlüsselungssprache geführt. Bestimmte Aussagen werden hierbei nicht im Klartext, sondern per „Geheimcode“ verdeckt gemacht. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer besitzen nicht die Expertise zur rechtlich einwandfreien Formulierung eines Arbeitszeugnisses.
Beim Lesen und Bewerten von Arbeitszeugnissen ist also Vorsicht geboten. Nicht alles, was gut klingt, muss auch positiv gemeint sein. Mit diesem Ratgeber erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine praktische Hilfestellung, ein Arbeitszeugnis professionell und korrekt zu erstellen oder ein erhaltenes Dokument qualifiziert zu interpretieren. Der Leser erhält Antwort auf alle wichtigen Fragen und erfährt auch, wie er bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis richtig vorgeht.
Leseprobe
3. Inhalte des Arbeitszeugnisses
Der Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses richtet sich nach einem allgemeingültigen Grundschema. Dieses ist zwingend einzuhalten, da sich sonst schnell auf ein wenig fachkundig erstelltes Arbeitszeugnis schließen lässt. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte nach folgendem Grundschema erstellt werden:
• Überschrift („ Arbeitszeugnis“, „Zwischenzeugnis“)
• Einleitung
• Unternehmensbeschreibung
• Aufgaben und Tätigkeitsbeschreibung
• Leistungsbeurteilung
• Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
• Sozialverhalten
• Schlussabsatz
• Ausstellungsort, Datum und Unterschrift
3 .1 Überschrift
Das Abschlusszeugnis sollte mit einem Betreff namens „Arbeitszeugnis“ oder „Zeugnis“ beginnen. Handelt es sich um ein Zwischenzeugnis, wird die Überschrift in „Zwischenzeugnis“ abgewandelt. Überschriften wie „Beurteilung“ oder „Arbeitsbescheinigung“ sollten sowohl im Zwischen- als auch im Abschlusszeugnis dringend vermieden werden, da es sich rechtlich gesehen in solchen Fällen nicht um ein Arbeitszeugnis handelt. Darüber hinaus würden durch solche Bezeichnungen auch negative Rückschlüsse auf die beurteilte Person gezogen werden.
Eine Ausnahme in Bezug auf die Überschrift besteht für Auszubildende und Beamte. Im Abschlusszeugnis für Auszubildende sollte als Überschrift der Begriff „Ausbildungszeugnis“ gewählt werden. Im Endzeugnis für Beamte sollte als Überschrift die Bezeichnung „Dienstzeugnis“ verwendet werden.
3 .2 Einleitung
Die Einleitung eines Arbeitszeugnisses umfasst folgende Angaben:
• Vor und Nachname des Arbeitnehmers
• Akademischer Grad
• Geburtsdatum und Geburtsort (nur auf Wunsch des Arbeitnehmers)
• Eintritts und Austrittsdatum
• Dauer der Beschäftigung
• Stellen- oder Berufsbezeichnung
• Beförderungen
• Hierarchische Einordnung
• Kompetenzen
Gemäß des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (AGG) sollte der Arbeitgeber auf die Nennung von Geburtsdatum und Ort verzichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers können diese Angaben jedoch aufgenommen werden.
Durch die Nennung der Stellen- bzw. Berufsbezeichnung erhält der Betrachter direkt im ersten Satz des Zeugnisses eine Vorstellung davon, inwieweit das Profil des Bewerbers mit dem Anforderungsprofil übereinstimmt.
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Ende der Leseprobe